Update - 3. Oktober 2019: CITES gibt offizielle Benachrichtigung für Dalbergia (Palisander) Annotation Change heraus

Das CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten) hat heute offiziell mitgeteilt, dass der 26. November 2019 das Datum ist, an dem die Befreiung von der Dalbergia-Zulassungspflicht für Musikinstrumente wirksam wird.

Die offizielle Mitteilung, die hier auf Seite 6 zu finden ist, enthält auch Definitionen, die für die Ausnahmeregelung gelten. Wie nach der Genehmigung von Anmerkung 15 vermerkt, ist für den Import und Export von fertigen Musikinstrumenten, Fertigteilen und Fertigzubehör keine CITES-Genehmigung mehr erforderlich. Die Ausnahme gilt für alle Dalbergia-Arten mit Ausnahme von Palisander, der in Anhang I des CITES verbleibt. Die Notifizierung erfolgt nach der Konferenz der Vertragsparteien (CoP18) in Genf, Schweiz, im August dieses Jahres, als die Anmerkung 15 angenommen wurde von den 182 Ländern und der EU.


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